Schlagwort-Archive: Flucht

Raus aus der Haftung

Der Druck auf Entscheidungsträger steigt. Die Entscheidungen von Vorständen und Geschäftsführern enden immer häufiger mit Verurteilungen. Compliance und potenzielle Pflichtverletzungen bedrohen Führungskräfte. Solange alles gut läuft und keine ungesetzlichen Vergehen vorliegen besteht keine Gefahr. Sobald jedoch der Erfolg ausbleibt, müssen in Zukunft Entscheider damit rechnen, von der eigenen Firma verklagt zu werden. Welche Möglichkeiten gibt es, um raus aus der Haftung zu kommen?

Flucht

Es bleibt immer ein Restrisiko, dem man nicht entkommt. Zumindest kann man das Risiko durch die folgenden Gegenmaßnahmen reduzieren.

  • Governance
    Dokumentierte Vorgaben zeigen das Bestreben, vorschriftsmäßiges Verhalten durchzusetzen. Dies wird durch fortlaufende Betonung der Regelungen in Sitzungen und Veranstaltungen unterstrichen.
  • Subunternehmer
    Die Nutzung von Subunternehmern ermöglicht die Verlagerung der operativen Verantwortung. Damit kann die Haftung für Personal umgangen werden, die sich ansonsten aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben würde. Auch das Risiko von Missmanagement wird erst mal an den Subunternehmer weitergegeben (z.B. der Doha Express Highway – Bilfinger versus Tubin; die Ölplattform Deepwater Horizon – BP versus Transocean).
  • Kritische Felder outsourcen
    In der Bilanz lassen sich risikobeladene Bereiche, vom laufenden Geschäft trennen. Ein gutes Beispiel ist die Gründung von Bad Banks, in die Banken während der Krise riskante, schlechte Papiere verschoben haben, wodurch das Risiko an die Steuerzahler weitergereicht wurde. Aktuellstes Beispiel sich aus der Haftung zu schleichen, ist der Versuch die riskanten Unternehmensteile aus dem eigentlichen Unternehmen EON herauszulösen. Durch das Abspalten der unsauberen Technologien Kohle, Atom und Gas, mit all ihren Risiken, bereitet EON den Weg für die Übergabe der Kosten der Nachsorge an die deutschen Steuerzahler vor.
  • Aufmerksamkeit verschieben
    Für den Fall, dass man sich eigentlich mit dem Problem beschäftigen muss, ist es ein geschickter Ansatz, die Aufmerksamkeit auf ein anderes Thema umzuleiten. Der erste Impuls ist sicherlich die Benennung eines Sündenbocks. Ablenkung verschafft auch das Beklagen von drastischen Konsequenzen und der Notwendigkeit sie zu verhindern. Das Zelebrieren von bereits erreichten Ergebnissen geht in jedem Fall immer.
  • Flüchten
    In der Vergangenheit hat es sich als effektiv erwiesen, die kritischen Unternehmen zu verkaufen (wie im Fall Bhopal der Verkauf von Union Carbide an Dow Chemical) oder die Entwicklung einer neuen Strategie, die die alten Probleme obsolet macht (wie im Falle der Gründung einer neuen Airline durch Lufthansa). Eine persönliche Strategie könnte sein, den Job zu wechseln.
  • Geständnis
    Auf der Grundlage der bekannt gewordenen Sachlage Fehlverhalten zuzugeben, ist immer der beste Schritt zur Schadensbegrenzung. Versuche etwas zu vertuschen wird früher oder später sowieso aufgedeckt und erweckt den Eindruck von schlechtem Gewissen. Ein Geständnis mindert bei rechtlichen Vergehen auch die Höhe der Strafe.

Für den Ernstfall bieten Versicherer bereits Haftpflichtversicherungen für Manager. Diese D&O*-Versicherungen decken Fehler ab, die nicht vorsätzlich verübt werden.

Fazit: Einerseits bedingen neue Führungsstile eine größere Beteiligung der Mitarbeiter bei der Entscheidungsfindung. Gleichzeitig werden die Chefs persönlich in die Pflicht genommen. Die Entscheidung für eine Führungsposition ist nicht mehr nur bestimmt von dem Wunsch nach mehr Gehalt, sondern auch von der Bereitschaft und der Fähigkeit Risiken einzugehen. Mit den obigen Maßnahmen kann die Haftbarkeit minimiert werden.

*) D&O = Directors and Officers