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Das persönliche Dilemma der Transparenz

Es ist erstaunlich, wie leicht gesetzliche und moralische Anforderungen für den Umgang mit kritischen Informationen in Konflikt geraten. Das Urheberrecht verbietet zwar die gewerbliche Wiederverwendung von Bildern, Zitaten und Ähnlichem ohne Zustimmung des Autors. Und das Vertragsrecht, das zur Geheimhaltung verpflichtet, untersagt die Weitergabe von internen Informationen. Gleichzeitig sollen wir als mündige Bürger Missstände gnadenlos offen legen. Stecken wir heute nicht in einer Zwickmühle bezüglich unserer Rechte und Pflichten im Umgang mit Information?

Undercover

Bei näherer Betrachtung finden sich die folgenden Gruppen von Personen, die sich beruflich oder aus anderen Gründen mit derartigen Inhalten beschäftigen.

  • Die geschäftlichen „Informationsbroker“, die voll verantwortlich ihr Geld mit Bespitzelungen verdienen, heißen Detektive, Spione, V-Leute und Späher.
  • Die Personen, die meistens unbewusst Sachverhalte weitergeben, sind die undichten Stellen, durch die Geheimnisse ungewollt an die Öffentlichkeit gelangen.
  • Die Gruppe der Hinweisgeber melden bzw. denunzieren Einzelpersonen oder Organisationen bei den Behörden oder zuständigen Stellen.
  • Die Enthüller, die Daten veröffentlichen, Missstände aufdecken oder einen Alarm auslösen, werden heute als Whistleblower bezeichnet.
  • Die Verleumder oder Aufwiegler bringen falsche Anspielungen unter die Leute.

Gelten die Gesetze unterschiedslos für diese Gruppen? Welche Unterschiede gibt es? Gibt es Gesetze bzw. gesellschaftliche Erwartungen, die sich widersprechen? Steht der Spion über dem Gesetz eines Landes? Wiegt die soziale Verantwortung eines Whistleblowers mehr als sein Einstellungsvertrag, der zur Geheimhaltung verpflichtet? Ist es eigentlich legal, in einem Arbeitsvertrag ungesetzliches Verhalten zu vereinbaren?

Nach über siebzig Jahren sind sich alle einig, dass der zivile Ungehorsam im Dritten Reich Bürgerpflicht war. Müssen wir weitere siebzig Jahre warten, bis die aktuellen Fälle der unautorisierten Weitergabe von Geheimnissen, ebenso bewertet werden?

Fazit: Schaffen Sie im Rahmen der Governance Wege, damit Mitarbeiter über Missstände, potenzielle Gesetzesverstöße und unangemessenes Verhalten intern berichten können, ohne dass Sie Sanktionen fürchten müssen. Gleichzeitig stellen Sie klar, welche Konsequenzen die Weitergabe von Geheimnissen hat.